Voraussetzungen für die Beauftragung Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Österreich
Seit mind. 3 Monaten in einem unbefristeten, unselbstständigen und ungekündigten Dienstverhältnis oder Einkünfte als freier Dienstnehmer oder aufgrund eines Werkvertrages seit mindestens 24 Monaten oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Keine laufenden oder vorhergehenden Insolvenzen, keine Exekutionen oder Pfändungen in den letzten 5 Jahren
Keine Inkassozahlungen und keine Mahnungen in den letzten 6 Monaten